Bericht über die bankenaufsichtliche Sonderprüfung bei einem Finanzdienstleistungsinstitut
Leitsatz
1. Die bankenaufsichtliche Sonderprüfung nach § 44 KWG ist von der Jahresabschlussprüfung – einer gesetzlichen Pflichtprüfung
– abzugrenzen. Es handelt sich um eine selbstständig neben der Jahresabschlussprüfung stehende Prüfung.
2. Der Sonderprüfungsbericht wird nicht – quasi als Annex des Prüfungsberichts über die Jahresabschlussprüfung – von der Vorlagepflicht
des § 60 Abs. 3 EStDV mitumfasst.
3. Der Vorlagepflicht nach § 60 Abs. 3 EStDV unterliegen nur die handelsrechtlichen Jahresabschlussunterlagen.
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