Abschlussprüfung nach ISA (DE)
1. Aufl. 2024
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6 ISA (DE) im Regelungsbereich „Verwertung der Arbeiten von Anderen“ (ISA 600 – 699)
6.1 ISA (DE) 600: Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)
6.1.1 Überblick und visuelle Übersicht über die Inhalte des ISA (DE) 600
Zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Verwertung der Arbeiten von Anderen“ (ISA 600 – 699) zählt u. a. der ISA (DE) 600 „Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 600 „Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors)“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .
ISA (DE) 600 formuliert besondere Regelungen für Konzernabschlussprüfungen und erläutert dabei u. a. Überlegungen zur Art der Tätigkeiten bei Teilbereichen, im Fall der Einbeziehung von Teilbereichsprüfern dabei die Einbindung in ihre Tätigkeiten mit Würdigungen zur Festlegung der Befassung des Konzernprüfungsteams mit ihren Risikobeurteilungen und ...