Abschlussprüfung nach ISA (DE)
1. Aufl. 2024
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5 ISA (DE) im Regelungsbereich „Prüfungsnachweise“ (ISA 500 – 599)
5.1 ISA (DE) 500: Prüfungsnachweise
5.1.1 Überblick und visuelle Übersicht über die Inhalte des ISA (DE) 500
Zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Prüfungsnachweise“ (ISA 500 – 599) zählt u. a. der ISA (DE) 500 „Prüfungsnachweise“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 500 „Audit Evidence“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .
ISA (DE) 500 erläutert die Charakteristiken von Prüfungsnachweisen und formuliert Regelungen für die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer, Prüfungshandlungen so zu planen und durchzuführen, dass sie damit ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen, um daraus begründete Schlussfolgerungen für ihr Prüfungsurteil ziehen zu können. Zweck dieser Verantwortlichkeit ist, dass Abschlussprüfer aufgrund der Planung und Durchführung ihrer Prüfungshandlungen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ihr Prüfungsurteil erlangen.
Dazu formuliert ISA (DE) 500 u. a. Anforderungen für ausreichende geeignete Prüfungsnachweise, für Informationen, di...