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Einkommensteuer | Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau als agB (BFH)
Aufwendungen einer gesunden
Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender
künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als
außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Die Abziehbarkeit schließt auch
diejenigen ‑ aufgrund untrennbarer biologischer Zusammenhänge
erforderlichen ‑ Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der nicht
erkrankten Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Der Abziehbarkeit steht es
dann nicht entgegen, dass die Partner nicht miteinander verheiratet sind
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Bei der PID handelt es sich um ein genetisches Diagnoseverfahren zur vorgeburtlichen Feststellung von Veränderungen des Erbmaterials, die eine Fehl- oder ...