BGH Beschluss v. - VII ZR 44/23

Instanzenzug: Az: 28 U 5927/22 Bau Beschlussvorgehend Az: 28 U 5927/22 Bau Verfügungvorgehend LG München II Az: 3 O 860/20 Bau

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 28. Zivilsenats des wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 136.847,97 €
PampHalfmeier                       Sacher
BorrisBrenneisen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:251023BVIIZR44.23.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-66652