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BFH Urteil v. - I R 113/94 BStBl 1996 II S. 96

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. bSGB V §§ 44 ff.Gesundheits Reformgesetz Art. 77 Abs. 1

Der Progressionsvorbehalt ist auch auf im Jahr 1990 bezogenes Krankengeld nach dem SGB V anzuwenden

Leitsatz

§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG i. d. F. des StRefG 1990 ist auch auf Krankengeld anzuwenden, das Steuerpflichtige im Jahr 1990 nach dem SGB V bezogen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 96
BFH/NV 1996 S. 2 Nr. 1
SAAAA-95725

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BFH, Urteil v. 30.08.1995 - I R 113/94

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