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IK Nr. 5 vom Seite 22

Die Tagespauschale

Christoph Wenhardt

In der letzten Ausgabe (IK 4/2024 S. 21 ff.) wurden die Bedingungen erläutert, die erfüllt sein müssen, um ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können. Doch nicht nur die Nutzung des Arbeitszimmers ist von steuerlicher Bedeutung. Im folgenden Beitrag wird nun die Tagespauschale genauer betrachtet, eine weitere wichtige Komponente im Kontext der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitsaufwendungen.

Info

Die Themen häusliches Arbeitszimmer und gesetzliche Grundlagen gehören zu den Lernfeldern 1 und 9 des Rahmenlehrplans und wird im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Grundsätzliches zur Tagepauschale

Gesetzlich geregelt ist die Tagespauschale in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG für die Betriebsausgaben und in § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG i. V. m. 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG für die Werbungskosten. Die Tagespauschale kann ein Steuerpflichtiger für jeden Kalendertag abziehen, an dem er die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Dabei ist es unerheblich, ob dem Steuerpflichtigen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Beispiel 1

Tom ist als Angestellter in einer Computerfirma tätig. An 40 Tagen d...