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BFH Urteil v. - IV R 35/94 BStBl 1996 II S. 76

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

Grundbesitz, der zum Deckungsstock eines die Lebensversicherung betreibenden Unternehmens gehört, dient dessen Gewerbebetrieb i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG

Leitsatz

Grundbesitz (Miteigentumsanteile), der zum Deckungsstock eines die Lebensversicherung betreibenden Unternehmens gehört, dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dessen Gewerbebetrieb, wenn er im Rahmen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft mit dem Grundbesitz (Miteigentumsanteilen) anderer Versicherungsunternehmen gemeinschaftlich verwaltet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 76
BFH/NV 1996 S. 43 Nr. 3
JAAAA-95715

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BFH, Urteil v. 26.10.1995 - IV R 35/94

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