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FG Münster Urteil v. - 2 K 2054/22 E

Gesetze: FA-ZVO § 1; FA-ZVO § 2; FA-ZVO § 12; FVG § 17 Abs. 2 Satz 3; AO § 16

Außensteuergesetz

Zuständigkeitskonzentration auf ein Finanzamt für bestimmte Fragen des Außensteuerrechts nach § 12 FA-ZVO NRW

Leitsatz

1. Der sog. Grundsatz der Gesamtzuständigkeit gilt (lediglich) im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit und nicht im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit.

2. Die sachliche Zuständigkeit beschreibt gegenständlich den Tätigkeitsbereich einer Behörde, also die Zuordnung einer bestimmten Aufgabe des materiellen Sachrechts an eine Verwaltungseinheit.

3. Zuständigkeitskonzentrationen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG führen dazu, dass das bisher zuständige FA die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben verliert und das zentral zuständige FA für die übertragene Aufgabe sachlich und in seinem Bezirk zugleich örtlich zuständig wird.

4. Eine analoge Anwendung des § 12 Nr. 3 FA-ZVO scheidet aus.

Fundstelle(n):
JAAAJ-66369

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FG Münster, Urteil v. 06.02.2024 - 2 K 2054/22 E

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