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BFH Urteil v. - X R 44/93 BStBl 1996 II S. 676

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Nr. 7

Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft bei Übertragung eines Vermögensgegenstandes von den Eltern auf ein Kind gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen

Leitsatz

1. Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, handelt es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit den Rechtsfolgen der Abziehbarkeit von Sonderausgaben und der Steuerbarkeit von Einkünften aus wiederkehrenden Leistungen, sondern um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Veräußerers dienen sollen und das Entgelt nicht nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 676
BFH/NV 1995 S. 26 Nr. 4
UAAAA-95707

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BFH, Urteil v. 31.08.1994 - X R 44/93

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