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NWB Nr. 19 vom Seite 1300

Wachstumschancengesetz: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Mietwohngebäude

Fritz Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1314Mit dem Wachstumschancengesetz v.  (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde zeitlich befristet eine degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder eingeführt und die Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für vermietete Wohngebäude angepasst.

Sonderabschreibung nach § 7b EStG

[i]Marx in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/ Hechtner/Geserich, EStG, 9. Aufl. 2024, § 7b, NWB XAAAJ-52327 Die Förderung erfolgt durch eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % jährlich über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren, wobei die AfA-Bemessungsgrundlage auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 4.000 € je qm Wohnfläche (bisher 2.500 €) begrenzt ist (§ 7b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG und auch neben der neu geschaffenen degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG [i]BMG max. 4.000 € je qmangesetzt werden. Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • [i]Kosten max. 5.200 € je qmdie Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes dürfen 5.200 € je qm Wohnfläche (bisher 4.800 €) nicht übersteigen,

  • [i]Bauantrag/Bauanzeige vor dem 1.10.2029der Bauantrag oder die Bauanzeige für die neu geschaffene Wohnung muss nach dem und vor dem gestellt sein,

  • in Anschaffungsfällen muss die Anschaffung im Jahr der Fertigstellung erfolgen,

  • das Gebäude muss die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit ...

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