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Zum Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung eines Gesamtschuldners bei zivilrechtlicher Rücknahmeverpflichtung
Die zivilrechtliche Verpflichtung unter (inzwischen geschiedenen) Ehegatten, der Rücknahme eines Antrags auf Beschränkung der Vollstreckung zuzustimmen, beeinflusst nicht die Wirksamkeit eines von einem der Ehegatten gestellten Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld (Bezug: § 268, § 269 AO; § 135 Abs. 3, § 139 Abs. 4 FGO).
(1) Die schon ältere, bislang nicht veröffentlichte BFH-Entscheidung ist vom BFH jetzt nachträglich doch noch zur Veröffentlichung als NV-Entscheidung bestimmt worden.
(2) Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann gem. § 268 AO jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maß...