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BFH Urteil v. - IX R 5/94 BStBl 1996 II S. 595

Gesetze: EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 1, 21 Abs. 1

Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften aus einem neu erworbenen Objekt besteht

Leitsatz

Eine im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks zu zahlende sog. Vorfälligkeitsentschädigung kann dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein, wenn sie ausnahmsweise als Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zu beurteilen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 595
BFH/NV 1996 S. 283 Nr. 10
ZAAAA-95672

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BFH, Urteil v. 23.04.1996 - IX R 5/94

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