Gesetze: EStG DDR 1970/1990 § 4 Abs. 1EStG DDR 1970/1990 § 5 Abs. 1 und 2HGB § 242 Abs. 1 Satz 1DMBilG § 1Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik § 16
Zum Geschäftswert bei Aufteilung eines einheitlichen Betriebs und Veräußerung eines so verselbständigten Betriebsteils durch die Treuhandanstalt
Leitsatz
1. Bei Aufspaltung und Veräußerung eines für sich lebensfähigen Teils eines Staatsbetriebes durch die Treuhandanstalt kann ein Geschäftswert auf den Erwerber übergehen.
2. Hat das FG festgestellt, daß eine Zahlung für einen solchen Geschäftswert geleistet wurde, ist dies für den BFH grundsätzlich bindend.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 576 BFH/NV 1996 S. 323 Nr. 11 KAAAA-95664
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