Sozialrecht | Renten steigen zum (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - die Renten zum in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Die diesjährige Rentenanpassung liegt deutlich über der Inflationsrate: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent. Grund für die Erhöhung sind der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse.
Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen.
Bereits im Jahr 2023 hatte der Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht. Zuvor hatte es noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Renten in Ost und West gegeben. Diese wurden aufgrund einer Gesetzesänderung 2017 seit dem schrittweise aneinander angeglichen
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung braucht nun noch die Zustimmung des Bundesrats. Erst dann kann sie zum 1. Juli in Kraft treten.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
AAAAJ-65763