Online-Nachricht - Mittwoch, 24.04.2024

Sozialrecht | Renten steigen zum (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - die Renten zum in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Die diesjährige Rentenanpassung liegt deutlich über der Inflationsrate: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent. Grund für die Erhöhung sind der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse.

  • Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen.

  • Bereits im Jahr 2023 hatte der Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht. Zuvor hatte es noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Renten in Ost und West gegeben. Diese wurden aufgrund einer Gesetzesänderung 2017 seit dem schrittweise aneinander angeglichen

Hinweis:

Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung braucht nun noch die Zustimmung des Bundesrats. Erst dann kann sie zum 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
AAAAJ-65763