Für einen 1-Personen-Haushalt in der Stadt Leipzig liegt nach Nachbesserung durch den Senat im Hinblick auf das Konfidenzintervall und nach Fortschreibung durch den Senat für den Zeitraum Januar 2017 bis März 2018 ein schlüssiges Konzept vor (KdU-Richtlinie 2014). Die Fortschreibung erfolgt bezogen auf den Anwendungszeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017 nicht anhand des Verbraucherpreisindex, sondern anhand geeigneterer, zum Zeitpunkt der Fortschreibung bereits vorliegender Daten. Die weitere Fortschreibung für den Anwendungszeitraum Januar bis März 2018 erfolgt mangels anderweitiger geeigneter Datengrundlage anhand des Verbraucherpreisindexes.
Für einen 1-Personenhaushalt in der Stadt Leipzig liegt nach Nachbesserung durch den Senat im Hinblick auf das Konfidenzintervall und die Aktualität der Datengrundlage für den Zeitraum ab April 2018 ein schlüssiges Konzept vor (KdU-Richtlinie 2018).
Anschluss an das Urteil des 4. Senates vom , L 4 AS 107/20, juris.
Fundstelle(n): OAAAJ-65608
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LSG Chemnitz, Urteil v. 05.02.2024 - L 10 AS 449/21
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