BFH - V R 28/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 24, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, GG Art 17
Rechtsfrage
Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform
Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt?
Demokratisches Staatswesen; Gemeinnützigkeit; Internet; Petition
Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 1098 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2025 S. 1373
LAAAJ-65434