Die Beklagte ist Inhaberin des am 16. Juli 2004 angemeldeten europäischen Patents mit der Bezeichnung „Verfahren zum automatischen Aufbringen und Überwachen einer auf einem Substrat aufzubringenden Struktur sowie eine Vorrichtung hierfür“. Das Streitpatent beruht auf der internationalen Patentanmeldung PCT/EP2004/007964, die als WO 2005/065844 A1 am 21. Juli 2005 veröffentlicht worden ist, und nimmt die Priorität der deutschen Patentanmeldung DE 10361018 vom 23. Dezember 2003 in Anspruch. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wird das Streitpatent unter dem Aktenzeichen DE 50 2004 011 219.6 geführt.
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