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BFH Urteil v. - IV R 9/95 BStBl 1996 II S. 310

Gesetze: EStG § 16FGO § 100 Abs. 3

Die steuerlichen Grundsätze zur Erbauseinandersetzung sind auch auf Abfindungszahlungen infolge eines gerichtlichen Vergleichs an angebliche Miterben anzuwenden

Leitsatz

1. Die Zahlung eines Ausgleichs an angebliche Miterben infolge eines gerichtlichen Vergleichs unterliegt den steuerlichen Regeln über die Erbauseinandersetzung.

2. Nach der Gesetzesänderung zum kann das FG den angefochtenen Verwaltungsakt auch dann ohne Entscheidung in der Sache aufheben, wenn dem FA kein Verfahrensfehler unterlaufen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 310
BFH/NV 1996 S. 216 Nr. 8
QAAAA-95542

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BFH, Urteil v. 14.03.1996 - IV R 9/95

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