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BFH Urteil v. - V R 64/94 BStBl 1996 II S. 256

Gesetze: AO 1977 § 34 Abs. 2AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 1 und 2FGO § 44 Abs. 1VwZG § 7 Abs. 3

Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der GbR mit Namen früherer Gesellschafter, wenn Verwechslungsgefahr ausgeschlossen und Inhaltsadressat sicher erkennbar ist - Wirksame Bekanntgabe durch Übersendung an einen der Liquidatoren

Leitsatz

1. Die Bezeichnung einer GbR in einem Steuerbescheid mit den Namen ihrer früheren Gesellschafter führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides wegen inhaltlicher Unbestimmtheit, wenn aufgrund fortbestehender Identität der GbR eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist und der Inhaltsadressat des Bescheides für den Bekanntgabeadressaten sicher erkennbar ist.

2. Es reicht zur wirksamen Bekanntgabe eines an eine in Liquidation befindliche GbR gerichteten Steuerbescheides aus, daß dieser nur einem der Liquidatoren bekanntgegeben wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 256
BFH/NV 1996 S. 118 Nr. 6
EAAAA-95520

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BFH, Urteil v. 08.11.1995 - V R 64/94

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