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BFH Urteil v. - VI R 76/91 BStBl 1996 II S. 239

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11 und Nr. 62EStG § 19EStG § 42 d

Beitragsermäßigung einer Krankenkasse für ihre Arbeitnehmer ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Gewährt eine AOK ihren beihilfeberechtigten Angestellten für den Fall, daß sich diese unter Verzicht auf Beihilfeansprüche bei ihr in vollem Umfang versichern lassen, eine Beitragsermäßigung, so handelt es sich im Umfang der Ermäßigung um eine steuerpflichtige Lohnzuwendung (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom VI R 59/85, BFHE 164, 226).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 239
BFH/NV 1996 S. 84 Nr. 4
ZAAAA-95513

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BFH, Urteil v. 01.12.1995 - VI R 76/91

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