1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind Entgelt 2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei Erteilung einer Gutschrift und erneute Berichtigung bei Nichtinanspruchnahme dieser Gutschrift
Leitsatz
1. Bezahlt der Kunde eines Versandhandelsunternehmens die ihm gelieferte Ware irrtümlich doppelt, so ist der Gesamtbetrag Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1980.
2. Erteilt das Versandhandelsunternehmen einem Kunden aufgrund einer Mängelrüge eine Gutschrift, so kann darin eine Änderung der Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Abs. 1 UStG 1980 liegen.
3. Die infolge Erteilung der Gutschrift berichtigte Bemessungsgrundlage ist gemäß § 17 Abs. 1 UStG 1980 erneut zu berichtigen, wenn feststeht, daß der Kunde die Gutschrift nicht in Anspruch nimmt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 208 BFH/NV 1996 S. 151 Nr. 6 KAAAA-95505
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