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BMF | Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen
Das BMF nimmt die Umsetzung der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum Anlass für die Veröffentlichung mehrerer Schreiben zum Thema der Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Kraftomnibussen. Seit dem können nicht im Inland ansässige Unternehmen (unabhängig davon, ob sie in der EU oder in einem Drittland ansässig sind), die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen an Nichtunternehmer erbringen, unter den weiteren Voraussetzungen auch von den besonderen Besteuerungsverfahren – im Inland nach § 18i oder § 18j UStG (One-Stop-Shop-Verfahren) – Gebrauch machen. Das BMF änderte den UStAE entsprechend.
Das [i]Grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen KraftomnibussenBMF verfügte einige weitere Änderungen des UStAE. Soweit die Umsätz...