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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 709/22

Gesetze: AO § 80 Abs. 1 S. 3, AO § 80 Abs. 5 S. 4, AO § 122 Abs. 1 S. 3, AO § 122 Abs. 1 S. 4, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 124 Abs. 1

Unwirksamkeit eines an den bisherigen Bevollmächtigten versandten Steuerbescheids bei Widerruf der Bevollmächtigung vor Ablauf des Dreitageszeitraums nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

Leitsatz

1. Die sog. Bekanntgabefiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) findet auch Anwendung, wenn es um die Frage des Wirksamwerdens von Verwaltungsakten im Sinne von § 124 AO geht.

2. Versendet das FA einen Steuerbescheid an die bisher bevollmächtigte Kanzlei und geht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ein Widerruf der Bevollmächtigung beim FA ein, so ist der Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben worden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAJ-63903

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Sächsisches FG, Urteil v. 22.11.2022 - 6 K 709/22

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