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BFH Urteil v. - XI R 63/94 BStBl 1996 II S. 114

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1UStG 1980 § 3 Abs. 1 und 12UStG 1980 § 10 Abs. 2 Satz 2UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 6BGB § 94 Abs. 1 Satz 2BGB § 733 Abs. 2 Satz 2

1. Zur Steuerbarkeit bei Einbringung von Sacheinlagen durch Gründungsgesellschafter einer Personengesellschaft 2. Rebanlagen können selbständiger Liefergegenstand sein 3. ,,Stehende Ernte'' kann auch ohne Bilanzwert Gegenstand einer Lieferung sein

Leitsatz

1. Bringen Gesellschafter im Wege der Sachgründung Wirtschaftsgüter, die bisher Einzelunternehmen gedient haben, in eine Personengesellschaft ein, so kann es sich um eine steuerbare Leistung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen handeln.

2. Mit dem Grund und Boden verbundene Rebanlagen können selbständiger Gegenstand einer Lieferung i. S. von § 3 Abs. 1 UStG 1980 sein.

3. Die stehende Ernte kann auch dann Gegenstand einer Lieferung sein, wenn im Zeitpunkt der Einbringung für diese ein (ertragsteuerrechtlicher) Buchwert nicht vorhanden war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 114
BFH/NV 1996 S. 109 Nr. 5
ZAAAA-95458

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BFH, Urteil v. 08.11.1995 - XI R 63/94

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