Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Leitsatz
Das für die Gewährung des Lohnsteuerfreibetrags für vergünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geltende Gleichbehandlungsgebot
wird durch den Ausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen nicht verletzt (entgegen
BStBl 2009 I S. 1513, Tz 1.1.1.).
Der abstrakte Ausschluss von in dem arbeitgebenden Unternehmen tatsächlich nicht beschäftigten Mitarbeitergruppen ist für
die Gewährung der Steuerbefreiung unschädlich.
Das Gleichbehandlungsgebot gilt auch bei einem einheitlich für alle konzernverbundenen Unternehmen eingerichteten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
nur für das jeweilige arbeitgebende Unternehmen und nicht für nicht die Beschäftigten der übrigen Konzernunternehmen.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1173 Nr. 19 MAAAJ-63442
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 14.12.2023 - 8 K 14/22 H (L)
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