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BFH Urteil v. - II R 89/92 BStBl 1995 II S. 786

Gesetze: ErbStG 1974 § 10 Abs. 5 Nr. 3BGB § 2174

Kosten im Zusammenhang mit Erfüllung eines Vermächtnisses als Nachlaßverbindlichkeit abzugsfähig

Leitsatz

Kosten, die dem Erben im Zusammenhang mit der Erfüllung eines vom Erblasser angeordneten Vermächtnisses entstehen, sind als Nachlaßverbindlichkeiten abzugsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 786
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
ZAAAA-95390

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BFH, Urteil v. 28.06.1995 - II R 89/92

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