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Dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer bei Wegzug in die Schweiz
Im Anschluss an das EuGH-Urteil in der Rechtssache „Wächtler“ hatte der BFH zu klären, ob die Wegzugsteuer nach § 6 AStG in der für das Streitjahr 2011 geltenden Fassung vom Finanzamt festgesetzt werden durfte (, NWB VAAAJ-56564). Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah in der Steuerfestsetzung einen Verstoß gegen den unionsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Urteilsfall spielte dabei das zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz bestehende Freizügigkeitsabkommen eine gewichtige Rolle, in dessen Anwendungsbereich die unionsrechtlichen Grundfreiheiten auch im Verhältnis zur Schweiz anwendbar sind.
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I. Verfahren vor dem EuGH
Durch das deutsche System der Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG a. F. und die Erhebung der Steuer zum Zeitpunkt des Wegzugs sowie die Versagung einer Stundung besteht laut EuGH eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit nach dem Freizügigkeitsabkommen.
Auch die Möglichkeit einer Zahlung in Teilbeträgen über bis zu fünf Jahre gem. § 6 Abs. 4 Satz 1 AStG a. F. bei erheblichen Härten reicht laut EuGH nicht aus, den Liquiditätsnachteil auszugleichen. Eine generelle EU-Rec...