Gesetze: FGO § 62FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3FGO § 119 Nr. 4ZPO § 81
Nichtladung des Prozeßbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung als Grund für zulassungsfreie Verfahrensrevision; Außenwirkung einer Einschränkung des gesetzlichen Umfangs einer Prozeßvollmacht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung des Vollmachtgebers
Leitsatz
1. Ist ein Prozeßbevollmächtigter vom FG nicht zur mündlichen Verhandlung geladen worden, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der die zulassungsfreie Revision eröffnet.
2. Die Einschränkung des gesetzlichen Umfangs einer Prozeßvollmacht ist im Außenverhältnis gegenüber dem FG nur wirksam, wenn sie sich aus einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Vollmachtgebers ergibt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 64 BFH/NV 1995 S. 21 Nr. 3 QAAAA-95328