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BFH Urteil v. - V R 102/89 BStBl 1995 II S. 564

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 3 Abs. 1UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1

1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2. Maßgeblichkeit zivilrechtlicher Vereinbarungen für die umsatzsteuerliche Beurteilung des Leistungsaustauschs

Leitsatz

1. Die für die Verwertung von Sicherungsgut entwickelte Theorie vom sog. Doppelumsatz (Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und Lieferung des Sicherungsnehmers an einen Dritten) schließt nicht aus, daß vor der Verwertung des Sicherungsgutes dieses zum Zwecke der Auswechslung des Sicherungsgebers durch den Sicherungsgeber an einen Dritten geliefert wird, ohne daß ein Doppelumsatz stattfindet.

2. Zivilrechtliche Vereinbarungen der Beteiligten sind für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des entsprechenden Leistungsaustausches ausschlaggebend, wenn die Vereinbarungen - wie im Regelfall - ohne Abweichung bzw. nach Änderung durchgeführt werden und wenn das Umsatzsteuerrecht für die Leistungshandlung keine besondere Regelung vorsieht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 564
BFH/NV 1995 S. 70 Nr. 9
FAAAA-95294

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BFH, Urteil v. 09.03.1995 - V R 102/89

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