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NaRp Nr. 5 vom Seite 45

Klimaschutz im Gebäudesektor

Überblick über die normative und administrative Umsetzung

Dr. Thomas Fraatz-Rosenfeld

Zum ist mit dem Wärmeplanungsgesetz neben dem Gebäudeenergiegesetz ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität der Bundesrepublik Deutschland gesetzt worden. Das Gesetz ist die Grundlage für die Schaffung von Wärmenetzen in den einzelnen Bundesländern. Dieser damit vollzogene Zwischenschritt gibt Anlass für einen Überblick über internationale wie nationale Ziele und die ganz unterschiedlichen Maßnahmen der Gesetzgeber von Bund und Ländern und der jeweiligen Administrationen mit der Zielrichtung Klimaschutz. Der Schwerpunkt dieser Darstellung liegt auf den gebäudebezogenen Entwicklungen.

Kernaussagen
  • Klimaschutz ist eine als globale, europäische und nationale Aufgabe.

  • Die Dekarbonisierung der Gebäudeerwärmung ist ein zentrales Ziel.

  • Die Wärmewende soll durch flächendeckende Wärmenetze beschleunigt werden.

I. Einleitung

Im Rahmen aller gebäudebezogenen Maßnahmen stellt die Schaffung von klimaneutralen (Fern-)Wärmenetzen einen besonderen Schwerpunkt dar: Vor allem in städtischen Bereichen ist die „Fernwärme eine zentrale Technologie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. „Jeder Anschluss an Fernwärme reduziert die Notwendigkeit, eine Vielzahl an Einzelheizungen zu dekarbonisieren.“ Zeitgleich hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes klargestellt, dass der „Anschluss an ein Wärmenetz als zentrale Option betrachtet wird, um eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten.“

Nachdem aus dem Blickwinkel der Verwaltungsrechtssystematik das Energierecht und vor allem das Klimarecht zunächst dem Immissionsschutzrecht zugeordnet wurde, werden diese Gebiete nun als selbständige Teilbereiche des Umweltrechts verstanden. Neu und sehr treffend im Rahmen dieser Systematik ist der Begriff „Klimawandelanpassungsrecht“.