Bei Beteiligung am Bauherrenmodell Darlegungs- und Beweislast des FA für Kenntnis des Anlegers von Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie bei Vertragsabschluß
Leitsatz
Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 460 BFH/NV 1995 S. 43 Nr. 6 WAAAA-95245
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