Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht überwiegend auf den Beruf zugeschnittene psychologische Seminare
Leitsatz
Aufwendungen eines Industriekaufmanns für die Teilnahme an psychologischen Seminaren können nur dann Werbungskosten und keine Aufwendungen für die Lebensführung sein, wenn in den Seminaren primär auf den konkreten Beruf zugeschnittene psychologische Kenntnisse vermittelt werden und der Teilnehmerkreis des Seminars entsprechend homogen zusammengesetzt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber für die Teilnahme an den Seminaren bezahlten Bildungsurlaub gewährt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 393 BFH/NV 1995 S. 44 Nr. 6 RAAAA-95212
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