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E-DRÄS 14 zur Änderung des DRS 18
Das DRSC hat am den Entwurf des Änderungsstandards Nr. 14 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern veröffentlicht (E-DRÄS 14).
Grund für die Überarbeitung von DRS 18 Latente Steuern ist die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen wurde das Mindeststeuergesetz eingeführt und u. a. Ergänzungen im HGB und EGHGB vorgenommen (vgl. dazu bereits Scholz, StuB 2023 S. 921, NWB WAAAJ-53347).
Das DRSC empfiehlt, die Angabe der erwarteten Auswirkungen auf den Konzern bei der Anwendung der Mindeststeuergesetze über den Wortlaut des § 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB hinaus auch für die Geschäftsjahre zu machen, in denen die Mindeststeuergesetze in Kraft getreten, jedoch noch nicht anzuwenden sind. Im Rahmen der Änderungen werden auch ...