IWB Nr. 5 vom Seite 1

Der Goldhase im Depot

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Zu [i]Strengere EU- Verpackungsverordnung: 15 % weniger Müll bis 2040Ostern steigt der Schokoladenkonsum. Darüber habe ich hier schon einmal geschrieben. Der bekannte Goldhase lädt aber zu zwei weiteren Gedanken ein. Zum einen ist das rote Band mit Glöckchen des klassischen Lindt-Schokohasen durch strengere EU-Verpackungsvorgaben in Gefahr. Ein ausdrückliches Verbot soll es zwar nicht mehr geben, aber der generelle Grundsatz, demzufolge Verpackung „zu minimieren“ sein soll, macht die Fortexistenz des markenprägenden Schmucks infolge der revidierten Verpackungsverordnung zumindest fraglich. Die grundsätzliche Einigung auf diese Regeln bedarf im Rat der EU noch der formellen Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten.

[i]Merkblatt zum Bhaltis von der Lindt & Sprüngli AG für 2023 unter https://go.nwb.de/bnpklZum anderen ist das Unternehmen Lindt & Sprüngli aktiennotiert. Der Besitzer eines Anteilsscheins mit der Wertpapierkennnummer 859568 darf sich glücklich schätzen: der Kurswert liegt bei ca. 110.000 CHF. Das macht die Aktie des Schweizer Chocolatiers zur zweitteuersten Aktie der Welt. Außerdem werden Partizipationsscheine (ISIN: CH0010570767) gehandelt. Diese vermitteln kein Stimmrecht, aber der Inhaber wird am Börsenerfolg der AG beteiligt. 2024 sollen die Aktionäre in Form einer höheren Dividende auch vom steuerlichen Effekt der globalen Mindeststeuer profitieren. So lag die Steuerrate wegen der Umsetzung der Mindestbesteuerung und der Vorlage „Steuerreform und AHV-Finanzierung“ (STAF) in der Schweiz einmalig bei nur 15 %, statt der zuvor 23–25 %. Beim Partizipationsschein steigt die Dividende um 10 CHF auf 140 CHF. Und bei Besuch der Hauptversammlung wird nach Anmeldung vielleicht wieder eine Naturaldividende von bis zu 5 kg Schoki in einem blauen Koffer übergeben.

[i]Entwurf des UmwStE lässt wichtige Klärungen erwartenAn so süße Vorfreude kann die IWB nur bedingt anknüpfen. Immerhin weist Pohl ab voraus auf den neuen Umwandlungssteuererlass. Der Entwurf trifft auch im Hinblick auf internationale Umwandlungsvorgänge wichtige Aussagen und zeichnet Änderungen des Gesetzgebers (KöMoG und des UmRuG) und der Rechtsprechung nach.

Für Grenzpendler zwischen Luxemburg und Deutschland bringen das Änderungsprotokoll zum DBA Luxemburg 2012 v.  und eine Konsultationsvereinbarung v.  Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften und Lohnersatzleistungen. Grotherr stellt die neuen Protokollziffern und ihre Wirkung ab vor (sein Beitrag wird in der nächsten IWB fortgesetzt).

Diese IWB enthält außerdem zwei sehr interessante Urteilsbesprechungen: So zeichnet Cadet ab zwei Entscheidungen des Berufungsgerichts von Paris v.  nach, die eine weniger restriktive Handhabung „finaler“ Verluste in Frankreich erhoffen lassen – dies im Kontrast zur bislang sehr restriktiven Rechtsprechung des Conseil d'Etat. Bärsch/Kluge erläutern ab das BFH-Urteil I R 54/19 und damit eine so seltene wie weitreichende höchstgerichtliche Entscheidung zu Verrechnungspreisen. Der BFH hat damit einige „Pflöcke“ eingeschlagen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 5 / 2024 Seite 1
NWB FAAAJ-61295