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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 816/20

Gesetze: AO § 193 Abs. 1; AO § 45 Abs. 1

Pflicht der Erben zur Duldung einer Außenprüfung der steuerlichen Verhältnisse des unternehmerisch tätigen gewesenen Erblassers

Leitsatz

§ 193 Abs. 1 AO eröffnet die grundsätzlich voraussetzungslose Möglichkeit, die steuerlichen Verhältnisse eines verstorbenen Einzelunternehmers zu prüfen. Die Erben haben eine entsprechende Außenprüfung zu dulden.

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 97 Nr. 4
AO-StB 2024 S. 99 Nr. 4
BB 2024 S. 278 Nr. 6
DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 35
DStRE 2024 S. 1195 Nr. 19
ErbStB 2024 S. 126 Nr. 5
ErbStB 2024 S. 127 Nr. 5
YAAAJ-61267

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 10.05.2023 - 8 K 816/20

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