Keine Auswirkung einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes infolge von Umbau- und Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung des Einheitswerts
Leitsatz
Führen Umbau- und Renovierungsarbeiten an einem Gebäude zu einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes oder einiger Gebäudeteile, hat dies keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen und führt deshalb bei Ermittlung des Einheitswertes im Ertragswertverfahren auch nicht zu einer Veränderung der Jahresrohmiete (§ 79 BewG).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 360 BFH/NV 1995 S. 41 Nr. 6 HAAAA-95195