Die Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides an einen Empfangsbevollmächtigten ist auch gegenüber einem aus der Bauherrengemeinschaft ausgeschiedenen Feststellungsbeteiligten wirksam, solange dieser die Vollmacht nicht gegenüber der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde widerrufen hat
Leitsatz
Die Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides an einen Empfangsbevollmächtigten i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO 1977 ist auch gegenüber einem aus der Bauherrengemeinschaft ausgeschiedenen Feststellungsbeteiligten wirksam, solange dieser die Vollmacht nicht gegenüber der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde widerrufen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 357 BFH/NV 1995 S. 41 Nr. 6 NAAAA-95193
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