EStH H 5.7 (12) (Zu § 5 EStG)

Zu § 5 EStG

H 5.7 (12)

Garantierückstellung

>H 5.7 (5)

Geschäftliche Erwägungen

Geschäftliche Erwägungen sind anzunehmen, wenn am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens des vorsichtigen Kaufmanns damit zu rechnen ist, dass Kulanzleistungen auch in Zukunft bewilligt werden müssen (> BStBl III S. 383).

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VAAAJ-61015