Zu § 37 EStG
H 37
Anpassung von Vorauszahlungen
Eine Anpassung ist auch dann noch möglich, wenn eine Einkommensteuererklärung für den abgelaufenen VZ bereits abgegeben worden ist (> BStBl 1977 II S. 33).
Erhöhung von Vorauszahlungen
Im Fall der Erhöhung einer Vorauszahlung zum nächsten Vorauszahlungstermin des laufenden Kj. gilt die Monatsfrist des § 37 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht (> BStBl 1975 II S. 15 und vom – BStBl 1982 II S. 105).
Verteilung von Vorauszahlungen
Vorauszahlungen sind in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Stpfl. geltend macht, der Gewinn des laufenden VZ entstehe nicht gleichmäßig (> BStBl 2012 II S. 329).
Vorauszahlungen bei Arbeitnehmern
Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist auch dann zulässig, wenn der Stpfl. ausschl. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen (> BStBl 2005 II S. 358).
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VAAAJ-61015