Geschlechtsspezifische Sterbetafeln sind verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten des ‘Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag’ zum 1.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.