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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 05 | Personengesellschaften: Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils

Für den beabsichtigten Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs kein Investitionsabzugsbetrag hinsichtlich der bereits zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gehörenden Wirtschaftsgüter gebildet werden. Es kommt weder die Bildung eines Abzugsbetrags auf der Ebene der Personengesellschaft noch auf der Ebene des künftigen Mitunternehmers in Betracht.

Zu der ersten Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die wir Ihnen heute vorstellen, schreibt Steuerberater Dr. Martin Strahl in seiner Kommentierung für das NWB-Heft: Sie fügt der facettenreichen Welt der Besteuerung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern ein weiteres Mosaiksteinchen hinzu.

Konkret ging es um die Frage: Kann wegen des beabsichtigten Erwerbs eines Anteils an einer Personengesellschaft ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden – hinsichtlich der bereits zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gehörenden Wirtschaftsgüter?

Der IV. Senat des BFH hat das verneint: Es komme weder die Bildung eines Abzugsbetrags auf der Ebene der Personengesellschaft noch auf der Ebene des künftigen...

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