Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 02-04 | Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vorsicht Falle bei Schenkung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten
Wer beim Erwerb von Unternehmensvermögen beantragt, dieses vollständig von der ErbSt zu befreien, obwohl die dazu erforderliche Verwaltungsvermögensquote nicht eingehalten wird, wird sanktioniert. Ihm wird nach einem BFH-Urteil aus 2022 nicht nur die 100%ige Steuerbefreiung versagt. Stattdessen verliert er auch die (nicht antragsbedürftige) 85%ige Steuerbefreiung – selbst dann, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Die FinVerw wendet das Urteil an.
Was die Erbschaft- und Schenkungsteuer angeht, ist wichtig: Die Finanzverwaltung wendet ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2022 an – zur Verschonung bei einer einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten des begünstigten Unternehmensvermögens. – Leider gibt es nur eine knapp bemessene Übergangsregelung.
Der II. Senat des BFH hatte vor rund zwei Jahren zum alten Recht geurteilt, das bekanntlich bis zum galt. Danach kann die Erklärung zur optionalen Vollverschonung für jede wirtschaftliche Einheit gesondert abgegeben werden. Nach der Systematik der Verschonungsregelungen sei jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten. Nach der bisherigen Verwaltungsauffass...