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NaRp 3/2024

CSRD | CSRD-Berichterstattung: Sektorspezifische Berichtstandards erst in 2026

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einer vorläufigen Vereinbarung zugestimmt, die eine Verschiebung der Einführung der sektorspezifischen Berichtstandards (European Sustainability Reporting Standards [ESRS]) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorsieht. Ursprünglich war eine frühere Implementierung geplant. Nun wurde die Frist bis längstens zum verlängert.

Diese Entscheidung folgt auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von Ende 2023 und zielt darauf ab, den von der CSRD-Berichtspflicht betroffenen Unternehmen zunächst mehr Zeit zu geben, sich auf die Implementierung der bereits veröffentlichten allgemeingültigen – sektorübergreifenden – ESRS zu konzentrieren, die als Grundlage für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen.

Die Verschiebung ermöglicht es z...