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BMF 27.02.2024 III C 2 - S 7282/19/10001 :002, Kommentierte Nachricht BBK 6/2024 S. 248

Umsatzsteuer | BMF nimmt zu § 14c UStG bei Rechnungen an Endverbraucher Stellung

Das BMF schränkt die Anwendbarkeit des § 14c Abs. 1 UStG ein, wenn ein Unternehmer eine Leistung an einen Endverbraucher tatsächlich ausführt und in der Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Das BMF wendet ferner § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG nicht an, wenn ein Kleinunternehmer unberechtigt Umsatzsteuer ausweist.

Das [i]BMF folgt dem EuGHBMF folgt der Rechtsprechung des EuGH, der eine Anwendung des Art. 203 MwStSystRL ablehnt, wenn eine Dienstleistung an einen Endverbraucher erbracht und der falsche Umsatzsteuersatz ausgewiesen wird. Denn das Steueraufkommen wird nicht gefährdet, weil der Endverbraucher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die bisherige Rechtsprechung des BFH, der § 14c Abs. 1 UStG bei Rechnungen an Nichtunternehmer angewendet hat, ist damit hinfällig.

In den übrigen Fällen hält das BMF an der Regelung des § 14c UStG fest. Die ...

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BMF nimmt zu § 14c UStG bei Rechnungen an Endverbraucher Stellung

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