Der Wegfall des Steuerabzugsbetrags nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 zum hat keinen Einfluß auf die Dauer der Bindungswirkung eines 1988 erklärten Verzichts auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1980
Leitsatz
Der Wegfall des Steuerabzugsbetrags nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 zum hat keinen Einfluß auf die Dauer der Bindungswirkung eines 1988 von einem Kleinunternehmer erklärten Verzichts auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1980.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 215 BFH/NV 1995 S. 28 Nr. 4 LAAAA-95133
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