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Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Darlehenslösung nicht mehr möglich!
Vor- und Nachteile alternativer Ausweichgestaltungen
Wird ein Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH umgewandelt, fragt sich immer, wie das Eigenkapital des Einzelunternehmens verwendet bzw. verbucht wird. Ein geringer (meist nur symbolischer) Betrag wird für die Kapitalerhöhung bei der GmbH verwendet, der Rest wird üblicherweise in ein Darlehen des Gesellschafters an die GmbH umgewandelt. Dabei mussten bislang nur die steuerlichen Grenzen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG beachtet werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze hat sich das geändert, da jetzt auch die Grenze des § 54 Abs. 4 UmwG einzuhalten ist, womit die Einräumung eines Darlehens faktisch unmöglich wird. Nachfolgend werden aber verschiedene Ausweichmöglichkeiten aufgezeigt, wie das Ziel künftig auf anderen Wegen zu erreichen ist.
I. Problemaufriss
[i]Symbolische KapitalerhöhungBei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH gibt es eine Vielzahl handels- und steuerrechtlicher Fallstricke zu beachten (vgl. dazu im Einzelnen Janssen, Vom Einzelunternehmen in die GmbH, 2. Aufl. 2022). So kann die Umwandlung nach § 20 UmwStG z. B. nur dann steuerneutral erfolgen, wenn die GmbH als Gegenleistung für die Ausgliederung oder Einbringung des Einzelunternehmens neue Anteile ausgibt. Es ist unstrei...