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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters (BFH)
Hat der Gemeinschuldner seine
unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens
eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters
nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu
entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten
Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf
dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt
(; veröffentlich am
).
Sachverhalt: Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der K KG, die unter anderem im Hoch und Tiefbau sowie in der Immobilienverwaltung tätig war. Bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens erbrachte die K KG ausschließlich umsatzsteuerp...