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Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage
Eine nach § 52d Satz 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbH, § 55d Abs. 2 StBerG) gegenüber dem Gericht auftritt; der Umstand, dass der handelnde Rechtsanwalt außerhalb seiner Tätigkeit als Organ der Steuerberatungsgesellschaft mbH über eine Zulassung zur Anwaltschaft verfügt, führt zu keinem anderen Ergebnis (Anschluss an das , NWB AAAAJ-29747, BStBl 2023 II S. 267; Bezug: § 52d Satz 1 und 2, § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO).
Für Berufsausübungsgesellschaften in Gestalt einer Steuerberatungs-GmbH ist erst seit dem von der Bundessteuerberaterkammer ein sicherer Übermittlungsweg in Gestalt des besonderen ...BGBl 2013 I S. 3786