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Einkommensteuer | Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Bestätigung des , NWB CAAAB-78350, BStBl 2006 II S. 410; Bezug: § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 3, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch auf Papier und an ein elektronisches Fahrtenbuch können nicht identisch sein, so der BFH. Müssen erst weitere Listen angefordert oder Abfragen bei Dritten (z. B. dem Systemadministrator) durchgeführt werden, um feststellen zu könne...